ALLE CORONAMASSNAHMEN LAUFEN ZUM 31. JANUAR 2023 aus!
- Isolationspflicht und Testungen entfallen
- die regelmäßige Ausgabe von Selbststests entfältt!
- Maskentragen erfolgt freiwillig – wird bei Krankheit dringend empfohlen
- WER KRANK IST, SOLLTE DIE SCHULE NICHT BESUCHEN!
Handlungskonzept CORONA vom 19.12.2022
Eigenverantwortung
- freiwilliges Maskentragen empfohlen
- Hände waschen, Lüften
- Schulbesuch symptomfrei
- anlassbezogenes Testen zu Hause (bei leichten Symptomen, Kontakt zu einer infizierten Person…)_Antigenselbsttests werden den Erziehungsberechtigten von der Schule regelmäßig zur Verfügung gestellt
- Testungen in der Schule werden nur ausnahmsweise durchgeführt, wenn am selben Schulbesuchstag typische Symptome einer Atemwegserkrankung festgestellt wurden und noch keine Testung zu Hause stattfand.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Schülerspezialverkehr besteht weiterhin Maskenpflicht!
Klassenräume werden regelmäßig und ausreichend gelüftet!
Einrichtung von Distanzunterricht für einzelne/vulnerable SuS oder in besonderen Situationen möglich.
Präsenzpflicht/Präsenzunterricht ist die Regel!
Umgang mit einem positiven Testergebnis nach Selbsttestung:
- Schule unverzüglich informieren
- Verpflichtung zur Durchführung eines offiziellen Bürgertests oder PCR_Tests
- Isolation nach Quarantäneverordnung (Schulbesuch ist nicht zulässig)
- Isolierung endet grundsätzlich nach 5 Tagen ab dem Tag des 1. positiven Tests (Tag der Testung = Tag = 0). Die Frist beginnt somit am Folgetag!
- Am 5. Tag endet die Isolierungspflicht automatisch ohne weiteren Testnachweis (bis Tag 10 wird das Tragen einer Maske empfohlen). Bei Fortbestehen von Symptomen besteht weiterhin Isolationspflicht. Krankmeldung/bzw. Krankschreibung und ärztliche Beratung!
- ein erneuter postiver Test ab Tag 15 nach der Infektion zählt als neue CORONA-Infektion
Brief der Ministerin vom 29.09.2022
Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen
- in der Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 kann das Land NRW – falls erforderlich - eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5 und für Beschäftigte aussprechen – Sie werden rechtzeitig darüber informiert
- das wichtigste Ziel ist der PRÄSENZUNTERRICHT
- anlassbezogene Testungen finden zu Hause statt – die Schule versorgt Sie mit Antigen-Selbsttests
- Schulen gehören auch in Zeiten des Energiesparens zu “geschützten Kunden” – Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte werden weiterhin ein gesundes Lernklima in den Räumlichkeiten erwarten dürfen
CORONA-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August 2022
TESTUNG MIT ANTIGEN-SELBSTTESTS AM 1. SCHULTAG IN DER SCHULE!
Ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Virus tritt in den Schulen stärker in den Vordergrund:
- regelmäßiges Händewaschen wird empfohlen
- das Tragen einer medizinischen Maske wird empfohlen
- Maskenpflicht im Schülertaxi und im Öffentlichen Nahverkehr
- regelmäßiges Lüften der Klassenräume
TESTUNG
- Testung bei Verdacht (Vorliegen von Symptomen) zu Hause oder ggf. auch in der Schule mit Antigen-Selbsttests
- Antigen-Selbsttests werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt und an die Schülerinnen und Schüler über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer verteilt
SCHULBESUCH
- Schülerinnen und Schüler mit Symptomen bleiben zu Hause!
- bei einem positiven Ergebnis des Antigen-Selbsttests ist eine Freitestung mit einem BÜRGERTEST nach 5 Tagen möglich oder eine Rückkehr in die Schule nach 10 Tagen ohne Bürgertest
Nicole Buchbender (Schulleiterin)