Kooperation zwischen Eltern und Schule

Eltern gehören zur Schule.

Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung jedes Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über gleiche Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen

Die Mitarbeit im Schulleben und die Mitwirkung bei Entscheidungen wird im Schulgesetz geregelt.

Die Klassenpflegschaften wählen Klassenpflegschaftsvorsitzende und -stellvertreter, welche die Schulpflegschaft bilden. Aus diesem Kreis werden die Schulpflegschaftsvorsitzenden sowie die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt.

Die Schulpflegschaft trifft sich zweimal im Schuljahr und diskutiert und berät zu Themen des Schullebens.

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In unserer Schule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.