Inklusion
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Menschen mit Behinderungen fordert in Artikel 24 alle Vertragssaaten auf , ein Bildungssystem zu schaffen in dem das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zum Regelfall wird.
Die Ziele der Landesregierung zur Inklusion werden auf der Seite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW ausführlich dargestellt und erläutert, das 9. Schulrechtsänderungsgesetz trat zum 01.08.2014 in Kraft.
Die Erich Kästner Schule unterstützt den Inklusionsprozess durch die Abordnung von Kolleginnen und Kollegen an weiterführende Schulen der Stadt Herne für das gemeinsame Lernen und berät auf Wunsch Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen sowie die Eltern der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache über die Möglichkeiten der Förderung ( dies kann sowohl im Rahmen des AO-SF als auch bereits im Vorfeld der Beantragung des Verfahrens geschehen ).
Die Erziehungsberechtigten können bei der für sie zuständigen Grundschule das „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes“ ( AO-SF ) beantragen.
Wird in dem Verfahren ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache festgestellt, haben die Eltern die Wahl ob ihr Kind im gemeinsamen Lernen an einer Grundschule oder an der Erich-Kästner-Schule unterrichtet wird.