Durch eine Änderung im Schulgesetz für NRW vom 15.02.2005 wurde für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler, bei denen ein weiterer Förderschwerpunkt im Bereich „Lernen“ festgestellt wird, an ihrer bisherigen Schule verbleiben können. Bis dahin galten diese Schülerinnen und Schüler als sonderschulbedürftig lernbehindert und mussten den Förderort wechseln.
Aus der beschriebenen Neuerung ergab sich für unsere Schule die Notwendigkeit konzeptioneller Überlegungen in Bezug auf den Bildungsgang Lernen.
Folgende Maßnahmen werden derzeit (Stand 2010/11) bereits umgesetzt:
- Erstellung individueller Förderpläne auf der Basis des aktuellen Leistungs- und Entwicklungsstandes,
- Ausstellung von Zeugnissen nach §28 AO-SF (Bildungsgang Lernen),
- Binnendifferenzierung
(durch spezielle Arbeitsmaterialien und Lehrmittel/Schulbücher, durch
differenzierte Aufgabenstellungen u.a. im Rahmen von Wochenplan und Freiarbeit, durch Aufgabenreduzierungen, etc.),
- Einsatz von Helferkindern
- spezielle Fördermaßnahmen durch äußere Differenzierung
(Doppelbesetzungen/MX-Stunden für Einzel- und Kleingruppenarbeit, stufenbezogene Fördergruppen),
- Elternberatung (Anleitung für Lernhilfen, Adressen- und Kontaktvermittlung, etc.).
Die Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit dem weiteren Förderschwerpunkt Lernen ist an der Erich Kästner-Schule in den vergangenen Jahren angestiegen. Ebenso ist festzustellen, dass auch die Zahl derjenigen Schülerinnen und Schüler zunimmt, bei denen neben den vorliegenden Sprach(entwicklungs)störungen und –verzögerungen ein umfangreicher Förderbedarf mit eingeschränkten Kompetenzen in den Bereichen Kognition, Konzentration und Wahrnehmung vorliegt. Dadurch entstand die Notwendigkeit einer konzeptionellen Weiterentwicklung. Seit Ende des Schuljahres 2009/2010 setzt sich die Steuergruppe sowie die Arbeitsgruppe Lernen der Erich Kästner-Schule mit dieser Thematik auseinander.
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