Förderplanung

 

Die sonderpädagogische Förderung, die Teilbereiche wie Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Verhalten und Sprache/Kommunikation aber auch die Entwicklung und Leistung in den Unterrichtsfächern berücksichtigt, erfolgt an der Erich Kästner-Schule auf der Grundlage individueller Förderpläne. Die Förderpläne werden zweimal jährlich für den Förderzeitraum 01.08.-31.01. sowie 01.02.-31.07.unter Absprache aller an der Förderung beteiligten Lehrkräfte erstellt. Verbindliche Termine zur Aktualisierung und Fortschreibung der Förderpläne werden von der Schulleitung jeweils bis zu den Herbstferien bzw. bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres festgelegt. Eine Ausnahme bilden die Klassen der EP1. Um eine längere Diagnosephase zu ermöglichen, werden die ersten Förderpläne für die neuen Schüler bis nach den Herbstferien erstellt.

Die Schüler sowie die Eltern erhalten in angemessener Form regelmäßig Rückmeldungen über den Stand der Förderplanarbeit (Förderplangespräche).

Am Ende eines Schuljahres stellt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin nach Beschluss der Klassenkonferenz fest, ob weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht oder dieser aufgehoben und das Kind – nach Rücksprache und mit Einverständnis der Eltern – zur Regelschule ( = Grundschule bzw. Sekundarstufe 1 nach Beendigung der Klasse 4 ) wechseln kann.